Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Parkplatzbuchungssystem

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I. Geltungsbereich
Die Nutzung des Parkplatzbuchungssystems und der von der Platzhirsch Betriebs GmbH angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Soweit Regelungen nicht enthalten sind, wie z. B. hinsichtlich einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Das Valet-Parken, d.h. das Abholen und das Zurückbringen des Kundenfahrzeugs von und an die Terminals unterliegt gesonderten Bedingungen. Diese Dienstleistungen werden von einem eigenständigen Unternehmen erbracht und unter VI. - Valet Parken gesondert geregelt.
 
II. Vertragsabschluss
1. Das Absenden der Buchung an die Platzhirsch Betriebs GmbH (im Folgenden: PBG) stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrags dar.
2. Die PBG verschickt eine E-Mail, die die Buchung bestätigt und deren Einzelheiten, wie gebucht, aufführt. Damit kommt ein Vertrag mit diesem Inhalt zustande.
3. Eine Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich nicht möglich.
4. Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht zur einmaligen Einstellung seines Kraftfahrzeugs in der von der PBG bewirtschafteten öffentlichen Parkfläche Parkhaus PLATZHIRSCH, Am Südpark 7–11, 65451 Kelsterbach für den in der Buchung vereinbarten Zeitraum. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Ausgenommen von der Nutzungsberechtigung sind ausschließlich als Kurzhalteparkflächen gekennzeichnete Bereiche. 
5a. Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Aktuell beträgt der Tarif - abhängig vom gebuchten Produkt - für eine überschreitende Nutzung maximal € 10,00 / pro angefangenen 24 Stunden. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. § 545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die PBG kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5b. Die PBG ist berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit vom Parkgelände auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
6. Die Einfahrt ist nur mit Fahrzeugen möglich, die eine Gesamthöhe von unter 2,00 m aufweisen.
7. Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand des Vertrags.
8. Das Parkticket ist nicht übertragbar oder veräußerbar und ausschließlich für die persönliche Verwendung bestimmt.
9. Auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände gelten die Vorschriften des StVG und der StVO.
10a. Mit der Buchung und/oder dem Befahren des Geländes versichert der Kunde, dass der jeweilige Fahrer des Fahrzeugs zur Zeit des Befahrens im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug betriebssicher und gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert ist.
10b. Die PBG kann das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass o. a. Voraussetzungen nicht erfüllt sind und der Kunde entsprechende Nachweise (insbesondere Fahrerlaubnis, TÜV-Plakette, Versicherungsnachweis) nicht vor Ort bereithält.
10c. Die PBG ist berechtigt, Fahrzeuge aus dem Parkhaus zu entfernen, sofern durch auslaufende Kraftstoffe, Öle, oder sonstige Stoffe die Betriebssicherheit des Parkhauses gefährdet und Umweltschäden entstehen können. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.
10d. Wiederrechtlich oder falsch abgestellte Fahrzeuge werden durch die PBG kostenpflichtig entfernt. Die Kosten i.H.v. 75,00 EUR sind vom Fahrzeugführer entsprechend vor verlassen des Parkhauses zu begleichen.
10e. Die PBG erhebt für sog. Online-Zahlungen eine Transaktionsgebühr, welche im Falle einer Umbuchung oder Stornierung nicht erstattungsfähig ist.
 
III. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen
1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer der PBG gegenüber erklärt werden. Stornierungen müssen schriftlich erklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang der Erklärung bei der PBG. Eine Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.
2. Nach dieser Frist wird eine Stornierungspauschale in Höhe des 24-Stunden-Tarifs erhoben. Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
3. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich unter der Anschrift Parkhaus PLATZHIRSCH, Am Südpark 7–11, 65451 Kelsterbach gemeldet werden und noch entsprechende Stellplatzkapazität besteht.
4. Spätere Stornierungen, Umbuchungen und/oder Änderungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Die PBG behält sich daneben in Fällen von Stornierungen, Umbuchungen und/oder nachträglichen Änderungen gebuchter Leistungen vor, vom Kunden die Rücksendung der ausgegebenen Vertragsunterlagen zu verlangen.
 
IV. Haftung
1. Die PBG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
2. Für sonstige Schäden haftet die PBG bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Soweit die Haftung der PBG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der PBG, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
5. Keine Haftung besteht für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle auf dem Betriebsgelände.
6. Die PBG haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
7. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.
 
V. Shuttleservice
1. Die PBG bietet dem Kunden sowie etwaigen Mitreisenden einen unentgeltlichen Beförderungsdienst vom Parkplatz-/Parkhausgelände zum Flughafen Frankfurt am Main und retour an. Pro Buchung kann dieser unentgeltliche Beförderugsdienst nur einmal pro Wegstrecke in Anspruch genommen werden. Dies gilt ebenfalls für das Produkt X-Press-Parken.
2. Die Beförderung zum Abflugterminal 1 erfolgt in der Regel alle 20 Minuten und kann auch als Sammeltransport erfolgen, sodass Wartezeiten nicht ausgeschlossen sind.
3. Auffallende alkoholisierte und/oder randalierende Personen werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.
4. Der Kunde hat für pünktliches Erscheinen, auch seiner Mitreisenden, zu sorgen. Empfohlen wird ein Einfahren mindestens zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit.
5. Eine Haftung seitens der PBG für Nicht- bzw. nicht rechtzeitiges Erscheinen insbesondere am Check-in oder zum Flug besteht, soweit den Zif. V.3. und 4. nicht Genüge getan wird, nicht.
6. Im Übrigen haftet die PBG nach Maßgabe der Regelungen nach Zif. IV.1–3.a für eine verspätete Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main nur, wenn die Angaben des Kunden in der Buchungsanfrage korrekt waren und in der Buchungsbestätigung enthalten sind, insbesondere Übergepäck (Menge und/oder Gewicht höher, als in den Bedingungen der Charter- bzw. Linienfluggesellschaften für kostenlose Beförderung enthalten) und/oder Sondergepäck (insbesondere Surfbrett, Tauchausrüstung, Ski, Golfausrüstung, etc.) angemeldet und von der PBG bestätigt wurden.
 
VI. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken über das Online Reservierungssystems www.parkhausplatzhirsch.de  im Internet, unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ParkMich GmbH, Siemensstrasse 10 in 65205 Wiesbaden.
b) Die ParkMich GmbH besorgt den Transfer vom Flughafen Frankfurt zum Parkhaus und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet-Parkings. Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des Flughafen Frankfurt am Main übernimmt die ParkMich GmbH das Kundenfahrzeug und verbringt dieses in das Parkhaus Platzhirsch, Am Südpark 7-11, 65451 Kelsterbach. Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
c) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
d) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt die ParkMich GmbH nicht an, es sei denn, die ParkMich GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.) Vertragsinhalt
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter der ParkMich GmbH am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in das oben angegebene Parkhaus gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TüV) versehen ist. Andernfalls ist die ParkMich GmbH berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben. Die Übergabe des Fahrzeuges bei Abflug hat mindestens 30 Minuten vor dem von der Fluggesellschaft genannten Beginn des Check-Ins zu erfolgen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so haftet die ParkMich GmbH nur dann für eine verspätete Annahme des Fahrzeuges, wenn der Flug aufgrund eines Verschuldens von der ParkMich GmbH nicht erreicht werden kann. Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
b) Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Eine Ausnahme gilt für überdachte Parkplätze, die im Falle einer ausdrücklichen Buchung gegen den jeweiligen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden.
c) Die ParkMich GmbH übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist die ParkMich GmbH nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
3) Nutzungsbedingungen
a) Es werden nur Personenkraftwagen mit einer maximalen Gesamthöhe von 2,00 Metern ohne Anhänger entgegengenommen.
b) Die ParkMich GmbH haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände.
c) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.
d) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
e) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern der ParkMich GmbH oder anderen Mitarbeitern des Parkhauses ist Folge zu leisten.
4) Zahlungsbedingungen: Die ParkMich GmbH ist berechtigt im Namen und auf Rechnung der PBG Geldbeträge entgegen zu nehmen.
5.) Haftung
a) Die ParkMich GmbH haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
b) Die ParkMich GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder Beschädigungen durch Dritte.
c) Die ParkMich GmbH haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ParkMich GmbH nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
d) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt. Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
e) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sich nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
f) Die Ansprüche des Kunden, mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
g) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern der ParkMich GmbH bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen und diesen Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei der ParkMich GmbH unter der oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.
h) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Anzeigepflicht bezüglich etwaiger Fahrzeugschäden, sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
i) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter der ParkMich GmbH schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles an die ParkMich GmbH ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
6) Datenschutz
a) Die der ParkMich GmbH zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der ParkMich GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
b) Folgende Kundendaten werden von bei Buchungen erhoben und gespeichert:
- Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Name des Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
- Daten zum Kundenfahrzeug
- Reisedaten
Soweit es zur Umsetzung des geschlossenen Vertrages, insbesondere etwaig gebuchter Fahrzeugpflege o.ä. notwendig ist, dürfen die an die ParkMich GmbH übermittelten Daten an den jeweiligen Leistungserbringer weitergegeben werden.
 
VII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
b) Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort des vermittelten Parkplatzes.
c) Gerichtsstand ist Wiesbaden.
 
VIII. Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright der ParkMich GmbH und/oder der PBG. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung der ParkMich GmbH nicht gestattet.
b) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 
Stand: 29.08.2016

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Am Südpark 7-11, 65451 Kelsterbach
06107 / 40597-65

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